Wahlregeln

Wahlregeln

Kumulieren / Kumulation

Kumulieren, auch Stimmenhäufung oder Häufeln genannt, ist ein Begriff aus dem Wahlrecht.

Bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg ist Kumulieren möglich. Beim Wählen hat der Wähler zwei Möglichkeiten, seine 36 Stimmen für die Gemeinderatswahl und seine 9 Stimmen für die Kreistagswahl zu vergeben:

  1. Der Wähler kreuzt die Listen der CDU an, ohne seine Stimmen explizit bestimmten Kandidaten zu geben. Dann erhält jeder Kandidat auf den CDU-Listen eine Stimme. oder
  2. Der Wähler kann auch mehrere Stimmen für einen Kandidaten abgeben. Dies nennt man kumulieren. Hierbei können jedem Kandidaten 1 bis 3 Stimmen gegeben werden, insgesamt maximal 36 Stimmen bei der Gemeinderats- und 9 Stimmen bei der Kreistagswahl.

Sie verschenken Stimmen, wenn Sie weniger als 36 Stimmen (Gemeinderatswahl) bzw. weniger als 9 Stimmen (Kreistagswahl) abgeben.

Schenken Sie den Kandidatinnen und Kandidaten der CDU Ihr Vertrauen!

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