Kumulieren / Kumulation
Kumulieren, auch Stimmenhäufung oder Häufeln genannt, ist ein Begriff aus dem Wahlrecht.
Bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg ist Kumulieren möglich. Beim Wählen hat der Wähler zwei Möglichkeiten, seine 36 Stimmen für die Gemeinderatswahl und seine 9 Stimmen für die Kreistagswahl zu vergeben:
- Der Wähler kreuzt die Listen der CDU an, ohne seine Stimmen explizit bestimmten Kandidaten zu geben. Dann erhält jeder Kandidat auf den CDU-Listen eine Stimme. oder
- Der Wähler kann auch mehrere Stimmen für einen Kandidaten abgeben. Dies nennt man kumulieren. Hierbei können jedem Kandidaten 1 bis 3 Stimmen gegeben werden, insgesamt maximal 36 Stimmen bei der Gemeinderats- und 9 Stimmen bei der Kreistagswahl.
Sie verschenken Stimmen, wenn Sie weniger als 36 Stimmen (Gemeinderatswahl) bzw. weniger als 9 Stimmen (Kreistagswahl) abgeben.
Schenken Sie den Kandidatinnen und Kandidaten der CDU Ihr Vertrauen!